Die allgemeine Entschuldigungsregel und die Oberstufenregelungen können Sie hier nachlesen.
Das Sekretariat ist ab 7:00 Uhr besetzt und die Telefonnummer lautet 07531 / 9050-0.
Allgemeine Regelung
Jeder Schüler und jede Schülerin wird das eine oder andere Mal krank sein oder kann aus anderen wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen. Damit sie aber ordnungsgemäß entschuldigt oder beurlaubt sind und nicht als “unentschuldigt” gelten, möchten wir Sie bitten, folgende Regelungen zu beachten.
- Entschuldigungen sollen am gleichen Tag telefonisch erfolgen, sie müssen in der Oberstufe vor Beginn einer Klausur erfolgen. Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes nachgereicht werden.Die Erziehungsberechtigten entschuldigen ihre Kinder. Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich selbst entschuldigen.In den Jahrgangsstufen J1 und J2 gelten die „Entschuldigungsregeln für die Kursstufe“.Wenn eine Lehrkraft fehltIst eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, informiert die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher das Sekretariat (07531/90500).
Also…
- Bei Krankheit geht zwischen 7.00 Uhr und 7.40 Uhr eine Mail oder Telefonanruf ans Sekretariat oder Telefon: 07531/90500).
- Wenn man während des Tages den Unterricht verlässt, ist ein schriftliches Abmelden durch einen Entlasszettel nötig. Der entlassende Lehrer trägt dies im elektronischen Klassenbuch ein. Falls eine Klausur bzw. GFS an diesem Tag betroffen ist, wird dies vermerkt.
- Falls man an einer Fachexkursion oder einer anderen schulischen Veranstaltung teilnimmt, sind die Lehrer, bei denen man fehlt, darüber im Voraus zu informieren.
- Bei Beurlaubungen sind ebenfalls die betreffenden Fachlehrer darüber zu informieren. Zudem erhalten das Sekretariat und der Tutor vorher ein Schreiben, auf dem der Grund der Beurlaubung und die Genehmigung zu finden ist.
Kursstufenregelung
Entschuldigungsregelung: Schülerinnen und Schüler der Kursstufe bereiten sich auf das Abitur vor. Deshalb ist es wichtig, Fehlzeiten genau zu dokumentieren. Die genauen Regeln dazu finden Sie unten.
Entschuldigungsregeln für die Kursstufe
Abmelden
- Bei Krankheit geht zwischen 7.00 Uhr und 7.40 Uhr eine Mail oder Telefonanruf ans Sekretariat (Mail: sekretariat@humboldt.konstanz.de , Telefon: 07531/90500).
- Wenn man während des Tages den Unterricht verlässt, ist ein schriftliches Abmelden durch einen Entlasszettel nötig. Der entlassende Lehrer trägt dies im elektronischen Klassenbuch ein. Falls eine Klausur bzw. GFS an diesem Tag betroffen ist, wird dies vermerkt.
- Falls man an einer Fachexkursion oder einer anderen schulischen Veranstaltung teilnimmt, sind die Lehrer, bei denen man fehlt, darüber im Voraus zu informieren.
- Bei Beurlaubungen sind ebenfalls die betreffenden Fachlehrer darüber zu informieren. Zudem erhalten das Sekretariat und der Tutor vorher ein Schreiben, auf dem der Grund der Beurlaubung und die Genehmigung zu finden ist.
Entschuldigungsheft
- Jeder Schüler führt ein Entschuldigungsheft, in dem er jeweils seine Entschuldigung formuliert.
- Bei minderjährigen Schülern ist sie von den Eltern zu unterschreiben.
- Jeder Schüler ist verpflichtet, sein Entschuldigungsheft immer dabei zu haben.
- Die schriftliche Entschuldigung ist dem Tutor, unmittelbar nachdem der Schüler wieder anwesend ist, vorzulegen. Dieser kontrolliert mindestens ein Mal wöchentlich die Abwesenheiten und die Entschuldigungshefte seiner Schüler.
- Auch die Fachlehrer haben jederzeit die Möglichkeit, das Entschuldigungsheft einzufordern.
Fehlen bei Klausuren und GFS
- Falls man bei einer Klausur oder GFS fehlt, ist es zwingend erforderlich, sich an diesem Tag telefonisch oder per Mail zwischen 7.00 Uhr und 7.40 Uhr im Sekretariat abzumelden. Dies muss auch geschehen, wenn der Klausur- bzw. GFS-Termin im Rahmen einer bereits andauernden Krankheit liegt. In diesem Fall ist ein erneuter Anruf/Mail mit dem Hinweis darauf nötig.
- Falls man bei einer Klausur oder GFS fehlt, ist die schriftliche Entschuldigung vor der Abgabe beim Tutor dem Fachlehrer vorzulegen.
- Unentschuldigtes Fehlen bei einer Klausur oder GFS bedeutet 0 Punkte für diese nicht erbrachte Leistung. Bei der GFS ist mit dem Fachlehrer zu besprechen, wann und wie ihn die Entschuldigung rechtzeitig erreichen kann.
- Beim dritten (auch entschuldigtem) Fehlen bei einer Klausur oder GFS während eines Kurshalbjahres ist für dieses und jedes weitere ein ärztliches Attest vorzulegen.
Allgemeines
- Laut Schulbesuchsverordnung §2 ist bei auffällig häufigen Erkrankungen und Zweifeln an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht nachzukommen, oder der Glaubwürdigkeit der Entschuldigung die Möglichkeit gegeben, dass die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen oder auch eines amtsärztlichen Attestes verlangen kann.
- Bei einer größeren Anzahl von Fehltagen kann eine Klassenkonferenz beschließen, dass die Fehltage als Bemerkung ins Zeugnis eingetragen werden.
- Fachlehrer dürfen Entschuldigungen anzweifeln (z.B. häufiges Fehlen immer am gleichen Tag in den ersten beiden Stunden). Dies wird dem Schüler und dem Tutor mitgeteilt. Sollten beim Tutor mehrere „Zweifel“ auflaufen, so kann auch hier in einer Klassenkonferenz über Sanktionen beraten werden (z.B. Attestpflicht).