Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Konstanz

Beratungslehrerin

Mein Name ist Christine Szegedi und ich bin hier am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium als Beratungslehrerin tätig.
christine.szegedi@zsl-rsfr.de

Ich bin für dich da, z.B. wenn

  • es dir schwerfällt, zu lernen oder dich zu konzentrieren,
  • du Schwierigkeiten mit Mitschülerinnen und Mitschülern hast,
  • du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast,
  • es dir Schwierigkeiten bereitet zur Schule zu gehen,
  • du das Gefühl hast nicht genau zu wissen, warum die Noten in einzelnen Fächern oder insgesamt schlechter geworden sind,
  • du dich unter- oder überfordert fühlst,
  • du nicht sicher bist, welche Schule für dich die richtige ist und du Fragen zu deiner weiteren Schullaufbahn hast.

Ich berate Sie z.B. bei

  • Problemen Ihres Kindes rund um Lernen, Motivation und Konzentration,
    Angst, Schulunlust,
  • Teilleistungsschwierigkeiten, wie z.B. Lese- und Rechtsschreibschwäche,
  • schulischen Schwierigkeiten,
  • Fragen zur weiteren Schullaufbahn.

Was geschieht in der Beratung?
Ich höre zuerst einmal zu und versuche das Beratungsanliegen genau zu verstehen. Gemeinsam versuchen wir dann Lösungen zu erarbeiten und ich unterstütze dich bzw. Sie dann bei den Lösungsschritten. Die Beratung steht unter dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe.

Wichtige Grundsätze meiner Arbeit als Beratungslehrerin
Schweigepflicht

Ich behandle alle Anfragen und Gespräche vertraulich, d.h. Dritte erhalten keinerlei Information über die Beratung, es sei denn, Eltern, Schüler*in und ich haben sich abgesprochen und dies ausdrücklich erlaubt. Diese Schweigepflicht gilt all denen gegenüber, die nicht in einem Gesprächen anwesend sind. Das sind insbesondere Mitschüler*innen, Eltern, Lehrer*innen oder die Schulleitung.
Ein Erstgespräch kann auch bei Schüler*innen unter 18 Jahren ohne Rücksprache mit den Eltern stattfinden. Für weitere Gespräche muss danach eine Einwilligung der Eltern vorliegen.

Freiwilligkeit
Eine Beratung ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst zu Veränderungen motiviert sind. Selbst, wenn jemand zu mir in die Beratung geschickt wird, kläre ich immer, ob der*diejenige bei mir beraten werden möchte.

Unabhängigkeit
Ich orientiere meine Beratung ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien. Meine Beratung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Schulleitung und anderen Lehrkräften an der Schule.
Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe

Kooperation
Beratungslehrerin und Schulsozialpädagogin ergänzen einander in Bezug auf den Fokus der Beratung und kooperieren miteinander – nach Zustimmung der Betroffenen.

Aufgaben einer Beratungslehrerin

Eine Beratungslehrerin versucht Licht in auftretende schulische Probleme zu bringen. Sie versucht mit Ihnen Ihre geschilderten, das Schulleben und Schulumfeld betreffenden Probleme zu analysieren, Blickwinkel / Sichtweisen zu verändern, Hilfen zu erörtern und ggf. zu notwendigen weiteren Schritten zu motivieren. Auch eventuelle Schuleignungstests fallen in den Bereich dieser Beratung.

Basis der Beratungsarbeit ist die Verschwiegenheit, der jeder Beratungslehrer unterliegt. Diese Schweigepflicht gilt all denen gegenüber, die nicht in einem Gesprächen anwesend sind. Das sind insbesondere Mitschüler(innen), Eltern, Lehrer(inne)n oder die Schulleitung. Jede Beratung ist auch immer freiwillig und kostenlos.

Beispiele, in denen ein Kontakt sinnvoll sein kann:

  • Angedachter Schulwechsel oder drohende Nicht-Versetzung. (Schul-Laufbahnberatung)
  • Zeitgleiches Auftreten von Abfallen schulischer Leistungen und Problemen im häuslichen Umfeld.
  • Nicht Einfinden in der neuen Schule nach dem Übergang von der Grundschule ans Gymnasium.
  • Häufigeres Auftreten von „Verkrampfungen” oder „Black Outs” in Klassenarbeiten.
  • Wenn Schule einfach nicht zur „Chefsache” werden will, weil die Gedanken immer wo anders sind.

Kontakt aufnehmen:

Beratung am AvH