Studiengänge, für die das Latinum erforderlich ist
Latein- und Griechischkenntnisse sind für viele Studiengänge von großem Nutzen, zum Beispiel für Medizin, Pharmazie und Jura. Für eine Reihe von Studiengängen ist der Nachweis von Lateinkenntnissen (Latinum) durch Prüfungsordnungen vorgeschrieben.
Inzwischen sind die Studiengänge auf das gestufte Bachelor-Master-Modell umgestellt. Viele Universitäten und Hochschulen entscheiden in ihren Prüfungsordnungen individuell über die Anforderungen hinsichtlich „Lateinkenntnissen“, „Latinum“ oder „Großem Latinum“.
Oft werden zwar für den Bachelor-Abschluss keine Lateinkenntnisse vorausgesetzt. Für den Abschluss Master of Education jedoch sind vielfach Lateinqualifikationen nachzuweisen; darauf machen mehrere Universitäten eigens aufmerksam. Dies kann auch bedeuten, dass bei einem Wechsel der Hochschule entsprechende Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.
Beispiele für Studiengänge, für die ein Latinum an vielen Universitäten bis zum Beginn des Masterstudiums erforderlich ist:
Anglistik | Kunstgeschichte | Philosophie/Ethik |
Archäologie | Musikwissenschaft | Romanistik (Latinum oder Graecum) |
Ethnologie | Orientalistik | Slawistik |
Englisch | Ostasienwissenschaften | Theologie |
Französisch | Italienisch | Volkskunde |
Germanistik | Spanisch | |
Geschichte | Evangelische und Katholische Theologie | |
Griechisch | Pädagogik |
Für Englisch ist das Latinum oder die Kenntnis einer der folgenden europäischen Fremdsprachen erforderlich: Französisch, Italienisch, Spanisch.
Erwerb des Latinums und des Großen Latinums
Das Latinum kann man am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen erwerben:
• Unterricht in Latein von Klasse 6 bis 10 mit der Abschlussnote „ausreichend“
Das Große Latinum erhält man
• durch die Belegung eines drei- oder fünfstündigen Kurses der Jahrgangsstufen und einer Abiturprüfung in Latein oder den Besuch der vier Kurse mit einem Durchschnittswert von mindestens fünf Punkten.