Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Konstanz

Religionslehre

Ein Segen sollst Du sein. (Gen 12,12)

GOTT SEI DANK    –   Schülerinnen und Schüler fragen!

Sie fragen nach dem Sinn menschlicher Existenz, nach Entscheidungshilfen im Alltag und nach Traditionen. Gerade die Begegnung und Auseinandersetzung mit weltanschaulichen Vorstellungen, die unsere Gesellschaft und Kultur prägen, sind Auftrag von Bildung und Erziehung. Religion ist dabei eine Dimension der Wirklichkeit. Und in der Auseinandersetzung mit dieser Dimension geschieht Identitätsfindung.

Die Würde des Menschen, die Werte und Normen unserer Gesellschafthaben ihre Wurzeln auch im Christentum. So ist der Religionsunterricht der Ort,an dem christliches Denken, Handeln und Glauben erschlossen und die Basis zueigenverantwortlichem Handeln gelegt wird.

Sozialprojekt Compassion

Nach Beschluss der Herbstkonferenz im Katholischen Dekanat Konstanz 07 wird das Sozialprojekt Compassion bei der Vorbereitung zum Sakrament Firmung angerechnet.

Religionslehre wird im Schuljahr 2023/24 von diesen Lehrkräften unterrichtet:

v.l.n.r. Fr. Moser, Fr. Mühlbacher, Hr. Neumann, Fr. Wall, Fr. Rothfuß, Hr. Rieth

nicht im Bild: Herr Walter

Rechtslage

Religionsunterricht ist gemäß Art.7 Abs. 3 Grundgesetz, Art.18 Landesverfassung und §96 Abs.1 Schulgesetz ( 2001) für Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, d.h. versetzungserhebliches Pflichtfach. Unterrichtet wird in inhaltlicher Abstimmung mit den Kirchen im jeweiligen Bekenntnis. Ausnahmen zum Besuch des Religionsunterrichts einer anderen Religionsgemeinschaft sind unter bestimmten Bedingungen möglich.

Schüler und Schülerinnen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können mit Zustimmung der Religionsgemeinschaft, in deren Auftrag unterrichtet wird, am Unterricht mit allen Rechten und Pflichten teilnehmen.

Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Eine Abmeldung ist ausschließlich aus Glaubens- und Gewissensgründen möglich.

Sie steht dem Schüler nach Eintritt der Religionsmündigkeit (wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat) selber zu, muss schriftlich erklärt werden und ist von den Eltern zu unterzeichnen.

Sie muss schriftlich, spätestens 2 Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist im Schuljahr 20/21 ab Klasse 7, ab Schuljahr 2021/22 ab Klasse 5 (G8) das Fach Ethik versetzungserhebliches Pflichtfach.

KRU – Konfessionell Kooperativer Religionsunterricht

Sei vielen Jahren kooperieren evangelische und katholische Religionslehrer: gemeinsame Projekte, Schulgottesdienste, Zusammenarbeit in der Fachschaft und in außerschulischen Aktivitäten.

Seit dem Schuljahr 2005/06 ist es aufgrund einer Rahmenvereinbarung in Baden-Württemberg möglich, in einem Standardzeitraum den Religionsunterricht konfessionell-kooperativ zu erteilen. : „Das heißt, die Schülerinnen und Schüler einer Klasse bleiben auch im Fach Religion im Klassenverbund.“ Dann geht es weiter mit: „Wir haben dieses Modell begrüßt und uns um die Teilnahme beworben…“

Wir haben dieses Modell begrüßt und uns um die Teilnahme beworben. Wir bleiben auch nach der Revidierung des Jahres 2009 bei diesem Differenz-Lern-Modell für Klasse 5/6.

Alle Religionslehrer des Humboldt-Gymnasiums haben an der erforderlichen Fortbildung teilgenommen. Die Inhalte sind abgesprochen in einem Team, evangelische und katholische Kinder lernen gemeinsam, ein Lehrerwechsel ist vereinbart.

Das Bewusstsein des gemeinsamen christlichen Glaubens, der eigenen Konfession und der anderen Konfessionen wird geschult, das Entdecken in der Klassengemeinschaft fördert u.a. die Toleranz.

Jahreskreis und gestalteter Schulalltag

Jahreskreis und gestalteter Schulalltag als gemeinsame Aufgabe:

Viermal im Schuljahr finden für die Schülerinnen und Schüler Schulgottesdienste statt: Am Beginn des Schuljahres, am Tag vor den Weihnachtsferien, am Tag vor den Osterferien und am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Die Gottesdienste vor Weihnachten, Ostern und den großen Ferien werden dabei abwechselnd von den drei Innenstadtgymnasien Ellenrieder-Gymnasium, Suso-Gymnasium und Humboldt-Gymnasium gestaltet. Die Gottesdienste finden von 8.15 Uhr bis 9.00 Uhr entweder in der Lutherkirche, dem Münster oder in der Altkatholischen Christuskirche statt. Alle Schülerinnen und Schüler (auch diejenigen des Faches Ethik) sind herzlich zu den Gottesdiensten eingeladen. Die Teilnahme ist jedoch keine Pflicht. Der Unterricht beginnt mit der dritten Stunde um 9.30 Uhr.